Mit dem berufsbegleitend-dualen Studium wird der Arbeitsplatz zum Ausbildungsbetrieb. Mit der facheinschlägigen Berufstätigkeit in Kombination mit der innovativen und praxisorientierten Ausbildung an der FH JOANNEUM sind Sie bestens gerüstet, um innovative Produkte zu entwickeln und Produktionsprozesse zu optimieren.
Es gibt höchstens 2 Wochen durchgehend in Präsenz pro Semester an der Hochschule. Die restlichen Lehrveranstaltungen verteilen sich auf Freitage und Samstage (ganztags); diese finden abwechselnd in Präsenz und Online statt.
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Die Workload im Masterstudiengang „Lebensmittel: Produkt- und Prozessentwicklung“ beträgt 3.000 Stunden. Davon werden 33 Prozent der Workload in den Theoriephasen und Freitag-/Samstag-Blöcken an der FH JOANNEUM erbracht, 46 Prozent während der Betriebsphasen in den ersten drei Semestern und 21 Prozent im Rahmen der Masterarbeit.
Rund 1.410 Stunden der akademischen Workload werden in einem Ausbildungsunternehmen geleistet. Für einen mittleren Achtstundentag entspricht das rund 40 Prozent einer Vollbeschäftigung (16 Wochenstunden). Mit dem Ausbildungsunternehmen muss vor Studienbeginn ein Ausbildungsvertrag über 24 Monate abgeschlossen werden. In der Betriebszeit wird auch der gesetzlich vorgeschriebene Urlaub in Anspruch genommen. Um die Studierbarkeit zu sichern, wird vom Studiengang ein Anstellungsverhältnis von 50 bis höchstens 75 Prozent empfohlen.
„Lebensmittel: Produkt- und Prozessentwicklung“ ist sowohl inhaltlich als auch organisatorisch ein anspruchsvolles Studium. Die Vortragenden an der Hochschule bemühen sich selbstverständlich um umfassende und vollständige Vermittlung des Lehrstoffes während der Lehrveranstaltungen. Dennoch lässt es sich nicht vermeiden, gewisse Lehrinhalte im Selbststudium zu erarbeiten oder zu vertiefen. Der Aufwand dafür ist sehr unterschiedlich und oft auch von den inhaltlichen Schwerpunkten der Studierenden abhängig.
Grundsätzlich besteht an der FH JOANNEUM Anwesenheitspflicht bei allen Lehrveranstaltungen. Pro Lehrveranstaltung dürfen Sie maximal 30 Prozent versäumen. Es wird nicht zwischen entschuldigt oder unentschuldigt unterschieden. Versäumen sie mehr als diese, werden Sie mit „Nicht Genügend“ beurteilt und verlieren somit den ersten Prüfungsantritt.
Bei längerem krankheitsbedingten Ausfall ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Die Studiengangsleitung entscheidet über Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht: Durch ein Ansuchen des Ausbildungspartnerunternehmens kann etwa für besondere Projekte im Unternehmen eine tageweise Freistellung von den Lehrveranstaltungen erfolgen.
Um eine gewisse Flexibilität in der Planung und Abwicklung der betrieblichen Projekte und Tätigkeiten zu ermöglichen, können Studierende für bis zu einen halben Tag pro Woche in den Theoriephasen, insgesamt maximal neun Tage für die gesamte Studiendauer, auf Antrag und mit Begründung des Unternehmens vom Unterricht für innerbetriebliche Tätigkeiten freigestellt werden, wenn dadurch kein Prüfungstermin oder Übungsinhalt mit 100 Prozent Anwesenheitspflicht betroffen ist.
Voraussetzung ist die Feststellung einer mindestens zum Unterricht gleichwertigen Bedeutung für den Kompetenzerwerb der/des Studierenden.